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   LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07   

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https://dejure.org/2007,8346
LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07 (https://dejure.org/2007,8346)
LG Dortmund, Entscheidung vom 21.11.2007 - 22 O 96/07 (https://dejure.org/2007,8346)
LG Dortmund, Entscheidung vom 21. November 2007 - 22 O 96/07 (https://dejure.org/2007,8346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AKB § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckung des Verlusts eines PKW durch Betrug von einer Fahrzeugversicherung; Herausgabe eines PKW an unter Aliasnamen handelnde Personen gegen Übergabe eines ungedeckten Schecks bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts als versicherter Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autobesitzer "verkauft" an Betrüger - Dafür muss die Kaskoversicherung nicht einspringen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung zahlt nicht bei Betrug

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung zahlt nicht bei Betrug

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07
    Das gilt auch dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist (BGHSt 18, 221; BGH VersR 1975, 225; OLG Saarbrücken a.a.O.).

    verstehen ist, kann das durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes begründete Rechtsverhältnis einen Gewahrsamsrest nicht begründen (BGHSt 18, 221; OLG Saarbrücken a.a.O.).

    Denn wenn die Täter den Pkw betrügerisch erlangten, sind (etwaige) nachträgliche Äußerungen des Herrschaftswillens tatbestandlich bedeutungslos (BGHSt 14, 38; 18, 221 (224)).

  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Auszug aus LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07
    Nicht versichert ist der Verlust des Fahrzeuges durch Betrug (BGH VersR 1975, 225; OLG Hamm VersR 1985, 490; OLG Düsseldorf VersR 2001, 1551).

    Das gilt auch dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist (BGHSt 18, 221; BGH VersR 1975, 225; OLG Saarbrücken a.a.O.).

    Richtig ist allerdings, dass ein "Trickdiebstahl" vorliegt, wenn der Gewahrsamsinhaber nur Teile seiner Sachherrschaft freigibt, so dass lediglich eine Lockerung des Gewahrsams vorliegt, welcher immer noch "gebrochen" werden muss (BGH VersR 1975, 225; OLG Saarbrücken a.a.O.).

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07
    Denn wenn die Täter den Pkw betrügerisch erlangten, sind (etwaige) nachträgliche Äußerungen des Herrschaftswillens tatbestandlich bedeutungslos (BGHSt 14, 38; 18, 221 (224)).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 650/05

    Zur Auslegung des Begriffs "Entwendung" in einem Versicherungsvertrag

    Auszug aus LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07
    Rechts- wie in der Alltagssprache - der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams zu verstehen ist (OLG Saarbrücken RuS 2007, 314 (315)).
  • OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05

    Kaskoversicherung bei Unterschlagung des Kfz - volle Beweispflicht des

    Auszug aus LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07
    Denn wenn nach dem objektiven Geschehensablauf eine betrügerische Erlangung jedenfalls ernstlich in Betracht kommt, so ist es Sache des Anspruchstellers, diese Möglichkeit auszuräumen (OLG Jena VersR 1999, 305; OLG Hamm NJOZ 2006, 1216).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 208/99

    Diebstahl vermieteten Lastkraftwagens - Unterschlagung - Beteiligung der Mieterin

    Auszug aus LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07
    Nicht versichert ist der Verlust des Fahrzeuges durch Betrug (BGH VersR 1975, 225; OLG Hamm VersR 1985, 490; OLG Düsseldorf VersR 2001, 1551).
  • OLG Jena, 01.07.1998 - 4 U 1448/97

    Anforderungen an den Nachweis des Eintritts des Versicherungsfalles; Verurteilung

    Auszug aus LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07
    Denn wenn nach dem objektiven Geschehensablauf eine betrügerische Erlangung jedenfalls ernstlich in Betracht kommt, so ist es Sache des Anspruchstellers, diese Möglichkeit auszuräumen (OLG Jena VersR 1999, 305; OLG Hamm NJOZ 2006, 1216).
  • OLG Hamm, 02.03.1984 - 20 U 239/83
    Auszug aus LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07
    Nicht versichert ist der Verlust des Fahrzeuges durch Betrug (BGH VersR 1975, 225; OLG Hamm VersR 1985, 490; OLG Düsseldorf VersR 2001, 1551).
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